BREMERHAVEN: „Schockschaden eher nicht“ Anwalt erklärt Rechte der "Mein Schiff 3"-Passagiere
Nach dem Abbruch der Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff 3“ haben die Passagiere nach Einschätzung von Reiserechtler Kay Rodegra Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises. Zusätzlich könnte Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude möglich sein – entscheidend sei, ob den Reiseveranstalter ein Verschulden an der Kollision trifft. Auch nutzlose An- und Abreisekosten könnten dann ersetzt werden. Für weitere Reisen mit dem beschädigten Schiff rechnet Rodegra mit Absagen. Ein zusätzlicher Schmerzensgeldanspruch wegen des Schocks sei dagegen eher nicht zu erwarten.
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