„Die haben sich ja selbst genötigt.“
Bei „Zwei Helle“ greift Gunnar Schupelius einen Cicero-Kommentar von Matthias Brodkorb zu Magdeburg auf: Paragraph 106 Strafgesetzbuch stellt die Nötigung von Abgeordneten unter Strafe. Wer Abgeordnete von der geheimen Wahl ausschließt, könnte sich also strafbar machen. Das Perfide: Die Abgeordneten haben den Ausschluss in einer offenen Abstimmung selbst beschlossen. Für Gunnar Schupelius passt das zur „Gelenkten Demokratie“: lauter kleine Hebel, die in Bewegung gesetzt werden.
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